Anonymes Hinweisgeber-System der OMNINET
Interne Meldestelle zum HinweisgeberschutzUm Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Externen die Möglichkeit einer anonymen Meldung von Hinweisen zu gewährleisten, wurde in Ergänzung zu den bestehenden internen Kommunikationswegen das Hinweisgeber-Portal eingerichtet. Damit können Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber schwere Regelverstöße und kriminelle Handlungen melden (sog. Whistleblowing).
Um Anonymität zu gewährleisten, werden standardmäßig keine Daten, die Rückschlüsse auf die meldende Person ermöglichen, erhoben oder gespeichert.
So erstelle ich eine anonyme Meldung:
Unkompliziert auf mögliche Missstände hinweisen oder Anregungen und Beschwerden melden, die OMNINET, das OMNINET-Team oder einzelne Personen betreffen.
Sie melden einen Hinweis in unserem Portal und notieren sich Ihre persönliche Hinweis-Nummer und die eindeutige zum Hinweis gehörende Hinweis-PIN. Ausschließlich über diese Daten können Sie später wieder auf Ihren Hinweis zugreifen und Antworten von OMNINET sehen. Nutzen Sie hierfür den Button „Bereits gemeldeten Hinweis anzeigen“.
Was regelt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)?
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt für Verstöße gegen das EU-Recht und nationales Recht, insbesondere wenn es sich um strafbewehrte (Straftat) oder bußgeldbewehrte (Ordnungswidrigkeit) Vergehen handelt, die die Gesundheit oder das Leben gefährden.
Das eigentliche Ziel der Hinweisgeberrichtlinie ist also zum einen die Aufdeckung von fehlerhaftem oder strafrechtlich wirksamem Verhalten wie Betrug, Korruption und sonstige Missstände in Unternehmen, bevor dieses an die Öffentlichkeit gerät und entsprechende Konsequenzen für das Unternehmen nach sich zieht; und es soll zum anderen die Hinweisgeberin und den Hinweisgeber zukünftig EU-weit einheitlich und besser vor entsprechenden Repressalien schützen.